Business Breakfast mit
Guido Hettinger, Rechtsanwalt, Brehm & v. Moers
22.09.2009, 8.00 – 10.00 Uhr
Konferenzraum 2. Etage, IHK Frankfurt, Börsenplatz 4, Frankfurt
Anmeldefrist: 18.09.2009, 12.00 Uhr
unter: www.gameplaces.de
Bei der Entwicklung eines Games sind oft verschiedene Dienstleister beteiligt. Bei der späteren Vermarktung ist es daher wichtig festzuhalten, wer welche Leistungen erbracht hat und wie die Rechte dabei verteilt sind.
Guido Hettinger, Rechtsanwalt und Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber- und Medienrecht sowie im Recht der Informationstechnologie, gibt Antworten auf Fragen wie: Welche urheberrechtlichen Nutzungsrechte muss man im Rahmen einer Game-Entwicklung erwerben?; Gibt es einen Formatschutz?; oder Welche Rechte bestehen am Game und wem stehen sie zu?
Guido Hettinger ist Mitglied des Vorstandes der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft e.V. und des Filmhauses Frankfurt e.V. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. in der Beratung und Vertragsgestaltung für Medien und IT-Projekte sowie in den Bereichen der digitalen Distribution von Content oder Softwareanwendungen und im Electronic- bzw. Mobile-Commerce.
Mehr Informationen unter: www.gameplaces.de
